Udo Kraft
Die Konkurrenz hält sich mal wieder an gar nichts, ignoriert dies und auch das, was eh schon lange Recht und Gesetz ist. Da kommt Freude auf, oder? Wie gehst du am besten damit um als Onlinehändler. Gleich zum Anwalt und klagen? Abmahnungen losschicken – oder doch eher niedrigschwellig und
So sehr man sich als Selbstständiger, als Online-Shop-Betreiber, den Verschärfungen der Rechtslage vor allem Geld und Zeit kosten, auch darüber ärgern mag, im Grunde haben natürlich Gesetzgeber und Gerichte nur das Wohl der Kunden und Nutzer im Sinn. Letztlich bleibt uns im E-Commerce ohnehin nichts anderes übrig, als uns ständig auf dem Laufenden zu halten und den Gesetzen und Verordnungen Folge zu leisten.
Insbesondere bei kleineren Vergehen sollte man also wirklich Fünfe gerade sein lassen und es statt mit einer Klageschrift erst einmal mit einer E-Mail versuchen. Darin weist du die Kollegen freundlich aber bestimmt auf den Rechtsverstoß hin und bittest darum, diesen schnellstmöglich abzustellen. Mit einer solchen Nachricht stößt man meistens auf Verständnis und hat das Problem schneller gelöst, als es jeder Anwalt könnte. In dem Sinne solltest du auch der ersten Kontaktaufnahme nicht gleich mit juristischen Konsequenzen drohen.
Die Abmahnung ist häufig das Droh- und Druckmittel erster Wahl wenn es denn mit dem freundlichen Hinweis nicht geklappt hat. Das Ziel einer Abmahnung gut gemeint: Statt wegen jeder Kleinigkeit gleich Klage einzureichen, soll die Abmahnung dabei helfen juristische Probleme quasi auf dem kleinen Dienstweg zu lösen und dadurch die Gerichte zu entlasten.
Im Wettbewerbsrecht ist es Voraussetzung, dass beide Beteiligten auch tatsächlich Mitbewerber sind. Ein Onlinehändler für Mode kann also keinen Onlinehändler für KFZ-Zubehör abmahnen. Im Marken- und Urheberrecht hingegen muss nicht zwangsläufig eine Wettbewerbssituation zwischen den Parteien bestehen. Übrigens: Obwohl Abmahnungen in der Praxis häufig von Anwälten (im Auftrag ihrer Mandanten) ausgesprochen werden, besteht keine Anwaltspflicht. Grundsätzlich kann jeder auch selbst abmahnen.
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Ein Mittelweg zwischen der friedlich persönlichen Ansprache und der juristischen Keule der Abmahnung ist die Meldung eines Wettbewerbsverstoßes bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Es handelt sich dabei um einen gemeinnützigen Verein, in dem rund 2.000 Unternehmen und Verbände freiwillig Mitglied sind. Die Institution hat sich die Förderung des fairen Wettbewerbs auf die Fahnen geschrieben. Beschwerde über Wettbewerbsverstöße kann bei der Wettbewerbszentrale jeder melden, nicht nur ein Mitglieder.
Am einfachsten geht das über das dafür zur Verfügung stehende Online-Formular. Wichtig bei der Meldung ist (die auch nicht anonym sein darf), dass Wettbewerbsverstöße konkret benannt werden. So reicht es beispielsweise nicht aus einfach anzugeben, dass das Impressum auf der Seite XY nicht vollständig ist, du musst konkret den Verstoß benennen. Sprich, eine regelmäßig und detaillierte Beschäftigung mit der aktuellen Lage bleibt dir als E-Commerce-Betreiber nicht erspart.
Es gilt aber auch klar, dass du grobe, offensichtlich vorsätzlich begangene Verstöße von einem Mitbewerber nicht hinnehmen musst. Will sich die Konkurrenz auf diese Weise einen Vorteil verschaffen, ist es nur legitim, sich dagegen zu wehren. Wer Angst vor rufschädigenden Konsequenzen oder racheerfüllten Gegenschlägen hat, kann dies zumindest teilanonym über die Wettbewerbszentrale tun.
Quelle: Selbstständig im Netz