VersaCommerce Team
Ab Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit im Online-Handel. Doch was bedeutet das konkret für dich als Händler – und was musst du wirklich umsetzen?
Das Gesetz zur Barrierefreiheit im Netz nennt vier wichtige Grundprinzipien, die es Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränken erleichtert, im Netz einzukaufen:
Wahrnehmbarkeit, sodass alle gezeigten Medien beschrieben werden, z.B. Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos.
Bedienbarkeit, auch ohne Maus, z.B. Navigation per Tastatur.
Verständlichkeit durch klare Sprache und gut strukturierte Inhalte.
Robustheit durch das Auslesen der Seiten mit unterschiedlichen Technologien, z.B. einem Screen Reader.
Wichtig vorab: Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz) sind grundsätzlich von den Anforderungen befreit.
Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn du bestimmte Technikprodukte wie Tablets, Smart-TVs oder Selbstbedienungsterminals verkaufst – dann greift die Barrierefreiheitspflicht trotzdem.
Wir stellen barrierefreie Checkout-Seiten zur Verfügung.
Wir bieten ein kostenloses, barrierefreies Shop-Design.
Einiges kann und muss technisch umgesetzt werden, aber deine Inhalte und die Design-Einstellungen hast du selbst in der Hand.
Acht daher bitte auf folgende wichtige Punkte:
Bilder: Alt-Texte für Inhalte, leere Alt-Texte für Deko-Bilder
Videos: Untertitel und Beschreibungen bereitstellen
Schrift & Kontrast: Mindestens 16px und guter Farbkontrast
Navigation: Keine komplizierten Menüs, Fokus sichtbar machen
Formulare: Klare Labels, Fehlermeldungen und ARIA-Attribute
Mobile: Responsives Design, ausreichend große Buttons
Teste regelmäßig mit Tools wie WAVE oder Lighthouse
Biete eine Barrierefreiheits-Erklärung und Kontaktmöglichkeit für Feedback
Eine ausführliche Checkliste und weitere Tipps findest du hier im Handbuch.