Udo Kraft
Links gehören nun einmal zum Internet wie das Amen in der Kirche. Offensichtlich ist für die Richter in Europa das Internet noch #Neuland. Mit spektakulären Entscheidungen haben der Europäische Gerichtshof und ein deutsches Gericht, das Landgericht Hamburg, nun Verlinkungen den Kampf angesagt
Können Sie sich vorstellen, eine Website zu unterhalten, ohne Verlinkungen zu externen Seiten zu nutzen? Offensichtlich müssen Sie sich mit diesem Gedanken anfreunden, denn ein gesetzter Link kann für den Betreiber einer Webseite zu einem unkalkulierbaren Risiko werden.
Zunächst hatte der Europäische Gerichtshof als höchstes Rechtsprechungsorgan einen Fall auf dem Tisch, in welchem die Verlinkung auf externe Seiten rechtlich eingeordnet werden musste – wenn das Ziel des Links einen rechtswidrigen Inhalt enthält.
Es gab jedoch nur für private Website-Betreiber Entwarnung: Nach dieser Entscheidung sei keine Mithaftung für Links auf rechtswidrige Inhalte (z. B. Fotos) gegeben, wenn sie ohne Kenntnis der Rechtswidrigkeit und ohne Gewinnerzielungsabsicht gesetzt wurden (Urteil in der Rechtssache C-160/15). Alle Website-Betreiber, die ihre Seite kommerziell nutzen (beispielsweise Affiliate-Marketing betreiben) und den Link auf eine rechtswidrige Seite setzen, haben jedoch das Nachsehen. Website-Betreiber, die einen Link setzen, müssen nachprüfen, ob das entsprechende Werk nicht unbefugt im Internet veröffentlicht wurde. Ein Ding der Unmöglichkeit ...
Während das Urteil aus Luxemburg zwar die Internetgemeinde verstörte, blieb alles zunächst ohne praktische Folgen. Fast erwartungsgemäß war es ein Deutscher, der sich zuerst auf das Urteil berief und klagte. Heraus kam das Urteil des Landgerichts Hamburg, welches die europäische Vorlage bestätigte. Ein Website-Betreiber hatte auf urheberrechtswidrige Inhalte verlinkt und wurde ohne Kenntnis dessen vom Landgericht Hamburg für mitschuldig befunden (Beschluss vom 18.11.2016, Az.: 310 O 402/16).
Mit dieser Rechtsprechung sitzen Website-Betreiber, die kommerziell handeln, daher immer auf einem Pulverfass. Links zu setzen ist damit zu einem unkalkulierbaren Risiko geworden. Die aus den beiden Gerichtsentscheidungen resultierenden Prüfpflichten in Form einer inhaltlichen Kontrolle sind in der Praxis schlicht und ergreifend nicht umsetzbar und bergen enormen Sprengstoff für rechtliche Auseinandersetzungen.
Händler gehen mit jeder Verlinkung ein rechtliches Risiko ein. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich über neue Urteile und Abmahnungen zu informieren und die Entwicklung im Auge zu behalten. Deshalb sichert der Händlerbund Website-Betreiber rechtlich ab und steht ihnen bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Sie sich jetzt für die umfangreichen Rechtsdienstleistungen des Händlerbundes entscheiden, erhalten Sie mit dem Rabattcode P597#M2#2013 einen Nachlass von 3 Monaten. Jetzt informieren!