VersaCommerce Team
Das Jahr 2019 bringt einige gesetzliche Änderungen und Neuerungen mit sich – im Bereich der Sozialversicherung, bei der Lohnsteuer und vielen weiteren unternehmensrelevanten Themen. So stiegen zum Beispiel die Beitragsbemessungsgrenzen und die Jahresarbeitsentgeltgrenzen zum 1.1.2019 erneut an, und
Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet sieben Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (31.7.2019 für die Veranlagung 2018).
Der Grundfreibetrag steigt von 9.000 auf 9.168 EUR (2019) und 9.408 EUR (2020).
Betreiber elektronischer Marktplätze sollen für die Steuerbeträge haftbar gemacht werden.
Wer sich als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert und bis zu 1.142 EUR im Monat verdient, muss ab 2019 einen Beitrag von 171 EUR im Monat zahlen. Bisher ist es etwa doppelt so hoch.
Zum 01.01.2019 bleibt der Abgabesatz für die Künstlersozialabgabe weiterhin bei 4,2 %.
Ab 01.01.2019 müssen deutsche Krankenhäuser Untergrenzen beim Personal einhalten.
2019 sollen 13.000 neue Stellen für die stationäre Altenpflege aufgebaut werden.
Eltern, deren Kinder vor 1992 geborgen wurden, erhalten mehr Rentenpunkte. Profitieren sollen besonders Mütter, krankheitsbedingte Frührentner sowie Geringverdiener.
Der Unterhalt steigt ab dem 01.01.2019 um 6-14 EUR im Monat.
Ab 07.2019 erhöht sich das Kindergeld um 10 EUR. Der Bundestag möchte damit Familien entlasten.
Das Gesetz bringt neue Registrierungs- und Datenmeldepflichten für Händler und Online-Händler. Ziel ist, den Verpackungsmüll zu verringern und Recyclingquoten zu erhöhen.
Skalierung wird eindeutiger (statt A, A+, A++… jetzt nur noch A-G).
Für Häuser, die 1966 oder später gebaut wurden, läuft 2019 der Energieausweis ab.
Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV) wird ab dem 01.01.2019 zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.
Auswirkungen auf die Personalkosten des Arbeitgebers und das Netto des Arbeitnehmers.
Arbeitnehmer, die vorübergehend in Teilzeit arbeiten möchten, erhalten das Recht, danach wieder zur regulären Arbeitszeit zurückzukehren.
Ab 07.2019 steigt die Obergrenze für Midijobber von 850 auf 1.300 EUR im Monat. Damit profitieren deutlich mehr Arbeitgeber von günstigeren Sozialabgaben.
Ab 01.01.2019 liegt der Mindestlohn bei 9,19 EUR.
U.a. Dachdeckerhandwerk, Gebäudereinigungshandwerk oder Pflegebranche.
Wer ohne drittes Geschlecht ausschreibt, dem droht Strafe wegen Diskriminierung.
Der geplante Steuervorteil gilt für ab 2019 neu angeschaffte Elektro-Fahrzeuge.
Ab 2019 wird das steuerfreie Jobticket wieder eingeführt.
Digitalisierung in Zulassungsstellen schreitet voran. 2019 soll der Online-Service zur Verfügung stehen.
Anpassungen der Typenklassen führen zu Umstufungen ab 01.01.2019.
LKW-Mautsätze ändern sich ab dem 01.01.2019.
Verpasse nicht den Prüf-Termin, wenn du eine orangefarbene Plakette hast.
E-Autos müssen mit Warnsignal ausgestattet werden.
Im Messenger ist ab 2019 Werbung zu erwarten.
Störfaktor auf kleinen Bildschirmen wird verbannt.
Erstes Quartal 2019 ist im Gespräch.
Ausführliche Informationen zu den genannten Bereichen erhältst du auf der Seite von lexoffice.