VersaCommerce Team
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass der Versandhändler Pearl im Online-Shop keine voreingestellte Expressversand-Option für bestimmte Produkte anbieten darf.
Die Expresslieferung kostete einen Euro mehr als der Standardversand und war bei einigen Artikeln bereits vorausgewählt. Kunden mussten die Auswahl aktiv abwählen, wenn sie diese Zusatzleistung nicht wollten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen Pearl geklagt und das Gericht gab der Klage statt. Laut Urteil sind kostenpflichtige Zusatzleistungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verbraucher zulässig und dürfen nicht voreingestellt sein. Das Gericht erklärte, dass solche Entgelte für Zusatzleistungen im Online-Handel nicht durch Voreinstellungen vereinbart werden dürfen, um Verbraucher vor unerwünschten Zahlungsverpflichtungen zu schützen.
Das Urteil unterstreicht, dass Verbraucher-Zusatzleistungen selbst aktiv auswählen müssen und Online-Shops diese Entscheidung nicht vorwegnehmen dürfen. Zudem kritisierte das Gericht die mangelnde Transparenz des Angebots, da der Zuschlag für den Expressversand erst in der Bestellübersicht und nicht bereits im Warenkorb angezeigt wurde.
Dieses Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher im Online-Handel und stellt sicher, dass Zusatzkosten nur mit ausdrücklicher Zustimmung anfallen dürfen. Aktive Online-Shops sollten daher ihre Einstellungen konkret prüfen.
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Quelle: Datev Magazin