Dr. Katja Flinzner

Erfahre, wie du rechtliche Hürden meistern und deinen Online-Shop erfolgreich starten kannst.

Dein Online-Shop: Bist du rechtlich abgesichert? Einsteiger-Guide Teil 1

Du möchtest in den E-Commerce einsteigen und unter die Shop-Betreiber gehen? Dann solltest du dir vor dem Start ein paar ganz grundlegende Gedanken über Strategie, Logistik und vor allem auch rechtliche Voraussetzungen machen. Wir verraten dir in unserem 4-teiligen Einsteiger-Guide, worauf du achten solltest.

Dein Online-Shop: Bist du rechtlich abgesichert? Einsteiger-Guide Teil 1

In diesem ersten Teil unseres E-Commerce-Einsteiger-Guides geht es um vorbereitende Schritte und die Pflichttexte deines Shops. Die sind nicht nur Kür, sondern verpflichtend für jeden Shop-Betreiber in Deutschland. Aber keine Sorge, wir erklären dir alles ganz genau. Um dir hierbei einen besseren Überblick zu ermöglichen, haben wir unsere Tipps in vier Teile für dich gegliedert:

  • Gewerbeanmeldung

  • Steuer

  • Verpackungsentsorgung und

  • Pflichttexte (wie Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung)

Bitte beachte: Diese Ausführungen sind eine Zusammenfassung unseres Wissensstandes und ersetzen keine Rechtsberatung! Wir übernehmen keine Haftung für unvollständige, missverständliche, falsche oder veraltete Informationen.

1) Gewerbeanmeldung

Als Händler musst du ein Gewerbe anmelden. Prüfe dafür vorab, ob dein Gewerbe spezielle Genehmigungen erfordert und welche Form dein Unternehmen haben soll. Mehr Informationen zur Gewerbeanmeldung findest du zum Beispiel im Existenzgründungsportal des BMWi.

2) Steuer

Eine Steuernummer bekommst du vom Finanzamt nach dem Abgeben des „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“. Wenn du auch Geschäfte mit dem EU-Ausland planst, brauchst du außerdem eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).

Solange du bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitest, hast du die Möglichkeit, die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Dann musst du auf deinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen und demnach auch keine vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt weitergeben. Klingt super, bringt aber auch Nachteile mit sich.

Zum einen kann es dir passieren, dass deine Kunden dein Unternehmen als weniger professionell wahrnehmen, wenn du als Kleinunternehmer firmierst. Zum anderen solltest du von vorneherein berücksichtigen, was passiert, wenn du doch einmal die Umsatzgrenzen überschreitest. Dann wirst du nämlich doch noch umsatzsteuerpflichtig und musst von da an deine Preise inklusive Mehrwertsteuer ausweisen. Das bedeutet: Entweder reduziert sich dein Gewinn oder du musst deine Preise um die Höhe der Mehrwertsteuer anheben.

Außerdem kannst du als Kleinunternehmer keine Vorsteuer geltend machen, das heißt, du zahlst etwa beim Einkauf von Waren und Betriebsbedarf die Mehrwertsteuer mit, so wie jeder Endkunde auch. Bei einem hohen Kostenanteil kann sich das finanziell durchaus bemerkbar machen. (Mehr Infos zu Umsatzsteuer und Vorsteuer findet du zum Beispiel hier.

3) Verpackungsentsorgung

Seit 2009 gilt: Wenn du als Versender oder Händler Verkaufsverpackungen, die für Endverbraucher bestimmt sind, erstmals in den Verkehr bringst, musst du in der Regel einen Vertrag mit einem Entsorger abschließen. Mehr Informationen zur Verpackungsverordnung und den Konsequenzen für Online-Händler findest du zum Beispiel im Blog der IT-Recht-Kanzlei oder in den entsprechenden FAQ des Händlerbunds.

Wichtig zu beachten: Die bis 2012 geltende Ausnahmeregelung für Biokunststoffe ist inzwischen ausgelaufen, auch hierfür gilt heute also die Pflicht zur Beteiligung an einem Rücknahmesystem.

4) Pflichttexte

Alles geklärt? Dann kommen wir zum Shop selbst. Darin ist es nämlich nicht damit getan, die zu verkaufenden Produkte zu beschreiben (worauf du dabei achten solltest, dazu kommen wir später). Der Gesetzgeber schreibt nämlich für Online-Shops diverse Pflichttexte vor, die teilweise vertraglichen Charakter haben, also rechtlich bindend sind. Für den Inhalt derartiger Texte dürfen in Deutschland nur Rechtsanwälte haften. Deshalb hier noch einmal der Hinweis darauf, dass die folgenden Ausführungen lediglich eine Zusammenfassung unseres Wissensstandes dienen und unter Ausschluss der Haftung erfolgen.

a) Impressum

Das Impressum dient der Anbieterkennzeichnung und muss vollständige Angaben zum Anbieter und zur Rechtsform des Unternehmens, eine vollständige Postanschrift mit vollständigem Namen (kein Postfach!) sowie ausführliche Kontaktinformationen für eine schnelle elektronische und unmittelbare Kommunikation enthalten. Zu den Kontaktinformationen gehört neben einer E-Mail-Adresse eine Telefonnummer (bitte keine Mehrwertdienstnummer, die nur zu erhöhten Kosten zu erreichen ist).

Falls vorhanden, müssen im Impressum außerdem das Handelsregister und die entsprechende Registernummer sowie deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und/oder deine Wirtschafts-Identifikationsnummer aufgeführt werden.

Sofern dein Shop auch journalistisch-redaktionelle Inhalte bereitstellt, musst du im Impressum zusätzlich einen redaktionell Verantwortlichen mit Name und Anschrift benennen.

Seit Januar 2016 muss jeder Online-Shop außerdem einen (anklickbaren!) Link auf eine Plattform zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO enthalten. Da dieser Hinweis leicht zugänglich sein muss, empfiehlt es sich, ihn in das von allen Seiten aufrufbare Impressum mit aufzunehmen. Außerdem sollte er in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, siehe im Folgenden) mit integriert werden.

Ergänzend muss jeder Online-Händler seit Februar 2017 in diesem Zusammenhang auch darüber informieren, ob er freiwillig am Streitbeilegungsverfahren teilnimmt oder ob er zur Teilnahme gesetzlich verpflichtet ist. Muster zur korrekten Einbindung der Informationen zur Online-Streitbelegung findest du zum Beispiel hier

b) AGB

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) informierst du deinen Kunden darüber, wie der Vertragsschluss erfolgt, wie er zahlen kann, wie und wann geliefert wird, welche Gewährleistung besteht und welche Rechte er im Rahmen eines Widerrufs hat. Auf all diese Informationen musst du bei Vertragsschluss ausdrücklich hinweisen. Muster-AGB für verschiedene Arten von Online-Shops stellt der E-Commerce-Verband bevh zur Verfügung – im Zweifel sollte man für die Erstellung der AGB für den eigenen Shop aber immer einen entsprechend bewanderten Rechtsanwalt zu Rate ziehen oder das Angebot von Dienstleistern wie Protected Shops nutzen.

c) Widerrufsbelehrung

Für den Online-Handel ist ein gesetzliches Widerrufsrecht vorgeschrieben. Das bedeutet, jeder Kunde darf innerhalb von 14 Tagen seine Bestellung ganz oder teilweise ohne Angabe von Gründen widerrufen. Über dieses Widerrufsrecht musst du deine Kunden vor Vertragsabschluss aufklären. Dafür solltest du auf jeden Fall die entsprechenden Mustertexte des BMJV verwenden.

Außerdem musst du deinen Kunden ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen, mit dem sie ihren Widerruf erklären können. Ein Beispiel für ein solches Formular findest du etwa beim Händlerbund.

Übrigens: Du musst deine Kunden zwar über ihr Widerrufsrecht informieren, darfst damit aber nicht den Eindruck erwecken, dass dies ein „Service“ ist, mit dem du dich von anderen Shops unterscheidest. Solche werbenden Hinweise auf gesetzlich verankerte Rechte nennt man „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ und die ist nicht erlaubt.

d) Datenschutzerklärung

Ein weiterer Pflichtbestandteil deines Online-Shops ist eine Datenschutzerklärung. Darin musst du Besucher und Kunden darüber aufklären, welche Daten beim Besuch deines Online-Shops und beim Abschließen eines Vertrags von ihnen erhoben und wie diese verarbeitet werden. Dabei geht es nicht nur um Daten, die du selbst speicherst, sondern auch um Informationen, die dein Provider erhebt, oder die etwa beim Einsatz von Social-Media-Plugins von den jeweils eingebundenen Anbietern erfasst werden.

Hilfreich können hier die diversen Datenschutz-Generatoren sein, die inzwischen von verschiedenen Rechtsanwälten angeboten werden. All diese Texte müssen für den Kunden jederzeit gut auffindbar sein. Es empfiehlt sich deshalb, sie – ebenso wie das Impressum – an geeigneter Stelle (zum Beispiel im Header- oder im Footer-Bereich der Seite) von jeder Seite aus zu verlinken.

Achtung: Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Damit sind viele Änderungen im Umgang mit personenbezogenen Daten verbunden, die auch von dir als Shopbetreiber zu beachten sind.

Übrigens: Damit du immer auf der sicheren Seite bist, werden all diese Dokumente bei VersaCommerce über unseren Partner Protected Shops angeboten, integriert und regelmäßig aktualisiert.

So weit, so gut. Im nächsten Teil unserer Serie verraten wir dir, was du beim Erstellen von Produktinformationen und im Bestellprozess alles beachten muss

Kursnavigation:

  1. Eigener Online-Shop: Der ultimative Einsteiger-Guide – Teil 1: Alles, was recht ist

  2. Eigener Online-Shop: Der ultimative Einsteiger-Guide – Teil 2: Vom Produkt zum Checkout

  3. Eigener Online-Shop: Der ultimative Einsteiger-Guide – Teil 3: E-Commerce-Start in der Praxis

  4. Eigener Online-Shop: Der ultimative Einsteiger-Guide – Teil 4: Herausforderungen für den Händler

11 Schritte zum erfolgreichen Online-Shop – so geht’s!

Du planst einen neuen Online-Shop oder möchtest dein Shop-System wechseln? Da gibt es sehr viele Tipps im Netz. Wir schreiben hierzu selbst Beiträge und in diesem Artikel zeigen wir dir, wie du einfach und schnell deinen Shop mit VersaCommerce startest.

Original Artikel vom 10.01.2018

Aktualisiert am 20.03.2023

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