VersaCommerce Team
Wie im ersten Teil bereits gesagt, ist es wichtig, dass du auf jeden Fall zuerst alles erledigst, was man in deinem Shop sehen kann, um die Abmahngefahr zu minimieren. In deinem Shop sichtbar ist natürlich auch deine Datenschutzerklärung und in dieser musst du auch über deine internen Maßnahmen zum
Die Datenschutzhinweise auf deinen Shop-Seiten müssen in einfacher Sprache über die Art der erhobenen Daten sowie deren Verarbeitung informieren. Denke hierbei auch an
Außerdem müssen den Kunden ihre Rechte auf Einsicht, Anpassung und Löschung erklärt werden und auch, wie sie diese in Anspruch nehmen können.
Erkläre zu jeder Zustimmung die du anbietest
Nutze hierzu die Funktionen unter Einstellungen > Checkout, um deinen Kunden diese “aufgeklärte” Zustimmungen anzubieten.
Den Balken “Hier werden Cookies verwendet” kannst du freiwillig anzeigen, du findest ihn Unter Integrations und er heißt “Cookie Consent”. Du kannst bei den einstellungen zur Cookie-Bar auch einen eigenen Link, zum Beispiel auf deine Datenschutzhinweise, setzen.
Dies haben wir für dich erledigt: Deinen Kunden wird auf der ersten Seite des Checkout u.a. erklärt, dass dein Shop automatisch Mails an sie versenden wird.
Deine Kunden und Besucher können direkt im Shop eine Auskunft zu den von ihnen in deinem Shop gespeicherten Daten abfordern. Wenn sie sich an dich wenden, dann steht dir diese automatische Übermittlungsfunktion an jedem Kundenkonto zum manuellen Auslösen zur Verfügung.
Lege ein Verzeichnis deiner Maßnahmen zum Schutz deiner Kundendaten an. Hierzu gehören auch die mit deinen Geschäftspartnern und Software-Anbietern geschlossenen ADVs.
Die DSGVO “lebt” und es werden sich über die Jahre immer mal wieder Anpassungen deiner Abläufe und Maßnahmen ergeben.
Lege dir daher ein Dokument an, in dem du verzeichnest, wann du welche weiteren Maßnahmen zum Datenschutz ergriffen hast. Dies kann im Fall einer Prüfung wichtig sein.
Wenn sich dein Kunde direkt an dich wendet und die Löschung seiner Daten wünscht, dann lösche sein Kundenkonto. Die Belege müssen und werden erhalten bleiben (siehe Teil 2).
Die Daten im Shop kannst du leicht löschen, aber lege dir auch eine Liste mit allen Systemen an, in denen deine Kundendaten ebenfalls existieren. Insbesondere, wenn hierdurch Kommunikation mit dem Kunden stattfindet (Newsletter), achte darauf seine Daten auch dort zu entfernen.
Da wir keine verbindlichen Rechtsauskünfte geben dürfen, können wir dir keine inhaltlichen Tipps zur Erstellung deiner Datenschutz-Dokumente geben.
Diese Checkliste zum ausdrucken findest du auch hier.
Gute aufbereitete und rechtlich abgesicherte Informationen zum gesamten Thema findest du aber auf den Seiten unserer Partner:
Übersichtliche PDF-Broschüre zu allen Aspekten der DSGVO für den Online-Handel vom Händlerbund
Blog-Rubrik DSGVO bei der IT-Recht-Kanlzlei