Gewährleistung ist ein Begriff aus dem Kaufrecht, der sich auf die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers bezieht, dafür zu sorgen, dass die verkaufte Ware frei von Sachmängeln ist und die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. In Deutschland ist die Gewährleistung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter den §§ 434 bis 437 geregelt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland für neue Waren grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe der Ware an den Käufer. Bei gebrauchten Waren kann die Gewährleistungsfrist zwischen Verkäufer und Käufer auf ein Jahr verkürzt werden. Allerdings kann die Gewährleistung nicht vollständig ausgeschlossen werden, wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist und der Käufer ein Verbraucher.

Die Gewährleistung ist für Online-Händler und Einzelhändler aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Verbraucherschutz: Die gesetzliche Gewährleistung schützt Käufer vor mangelhaften Produkten und gibt ihnen das Recht, die Ware bei Mängeln zu reklamieren. Dadurch haben Verbraucher mehr Vertrauen in den Handel und sind eher bereit, Waren zu kaufen.

  2. Qualitätssicherung: Gewährleistung motiviert Händler und Hersteller, auf hohe Produktqualität zu achten, um mögliche Mängelansprüche und damit verbundene Kosten zu vermeiden.

  3. Fairer Wettbewerb: Durch die gesetzliche Gewährleistung werden alle Händler gleichbehandelt und müssen sich an die gleichen Standards halten. Das fördert einen fairen Wettbewerb und verhindert, dass unseriöse Anbieter den Markt mit minderwertigen Produkten überschwemmen.

  4. Kundenzufriedenheit und Kundenbindung: Ein professioneller Umgang mit Mängelansprüchen und Reklamationen trägt maßgeblich zur Kundenzufriedenheit bei. Zufriedene Kunden sind eher bereit, wieder beim selben Händler einzukaufen und diesen weiterzuempfehlen.

Um den Anforderungen der Gewährleistung gerecht zu werden, ist es für Online-Händler und Einzelhändler wichtig, ihre Prozesse und Kommunikation entsprechend auszurichten. Dazu gehört zum Beispiel, Kunden klar und transparent über ihre Gewährleistungsrechte zu informieren, Mängelansprüche unkompliziert zu bearbeiten und mögliche Mängelursachen systematisch zu analysieren und abzustellen.

Beispiel

Gewährleistung für Händler: Beispiel eines Elektronikfachgeschäfts

Ein Elektronikfachgeschäft bietet seinen Kunden eine Vielzahl von Produkten wie Smartphones, Tablets, Laptops, Fernseher, Haushaltsgeräte und weitere Elektronikartikel an. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht muss der Händler dafür sorgen, dass die verkauften Produkte zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Sachmängeln sind.

Beispiel: Ein Kunde kauft in diesem Elektronikfachgeschäft einen neuen Laptop. Nach nur zwei Monaten stellt er fest, dass der Laptop nicht mehr richtig funktioniert – der Bildschirm bleibt schwarz und das Gerät lässt sich nicht mehr einschalten.

In diesem Fall kann der Kunde von seinem Gewährleistungsrecht Gebrauch machen, da die gesetzliche Gewährleistungsfrist in Deutschland zwei Jahre beträgt. Der Kunde wendet sich an den Händler und reklamiert den Laptop. Der Händler ist nun verpflichtet, den Mangel zu überprüfen und gegebenenfalls eine kostenlose Reparatur oder einen Austausch des Geräts anzubieten.

Um den Prozess für alle Beteiligten so einfach und kundenfreundlich wie möglich zu gestalten, sollte das Elektronikfachgeschäft klare Richtlinien und Abläufe für die Abwicklung von Gewährleistungsfällen haben. Dazu gehören beispielsweise:

  1. Klare Kommunikation der Gewährleistungsbedingungen: Der Händler sollte seinen Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sowie eventuelle zusätzliche Garantieleistungen des Herstellers transparent und verständlich erklären.

  2. Unkomplizierte Rückgabe oder Reklamation: Der Kunde sollte das mangelhafte Produkt ohne großen Aufwand zurückgeben oder reklamieren können, sei es direkt im Geschäft oder über den Online-Shop des Händlers.

  3. Schnelle und effiziente Bearbeitung: Der Händler sollte die Bearbeitung des Gewährleistungsfalls so schnell wie möglich durchführen, um die Kundenzufriedenheit zu erhalten.

  4. Kulanz und Kundenorientierung: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, auch bei nicht gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsansprüchen kulant zu reagieren, um Kunden langfristig zu binden und eine positive Reputation aufzubauen.

Durch eine gut organisierte und kundenorientierte Abwicklung von Gewährleistungsfällen kann der Händler nicht nur seinen gesetzlichen Pflichten nachkommen, sondern auch das Vertrauen seiner Kunden stärken und langfristig erfolgreiche Geschäftsbeziehungen aufbauen.


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